Allgemeine Geschäftsbedingungen
Eera Events UG (haftungsbeschränkt) · Stand August 2026
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
der
Eera Events UG (haftungsbeschränkt)
Bergstraße 5
67806 Rockenhausen
Deutschland
– nachfolgend „Veranstalter“ genannt –
Stand: August 2026
1. Geltungsbereich und Veranstalter
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für den Erwerb von Eintrittskarten sowie für den Besuch und die Teilnahme an Veranstaltungen, die von der Eera Events UG (haftungsbeschränkt) organisiert oder durchgeführt werden.
Die Eera Events UG veranstaltet und vermarktet Veranstaltungen unter verschiedenen Veranstaltungs-, Event-, Reihen-, Marken- oder Projektnamen. Hierzu gehört insbesondere die Veranstaltungsreihe „Rocki Feiert“.
Der jeweils verwendete Veranstaltungs-, Event-, Reihen-, Marken- oder Projektname dient insbesondere der Bezeichnung und Vermarktung der jeweiligen Veranstaltung und stellt grundsätzlich keine eigenständige Vertragspartei dar.
Unabhängig davon, unter welchem Namen eine Veranstaltung beworben oder durchgeführt wird, ist Vertragspartner und Veranstalter die Eera Events UG (haftungsbeschränkt), sofern bei der jeweiligen Veranstaltung nicht ausdrücklich ein anderer Veranstalter angegeben ist.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche von der Eera Events UG veranstalteten Events, unabhängig von deren Bezeichnung und Veranstaltungsort.
Sie gelten sowohl für Tickets, die unmittelbar über die Website bzw. ein eigenes Ticketsystem der Eera Events UG erworben werden, als auch – soweit anwendbar – für Tickets, die über von der Eera Events UG autorisierte externe Ticketanbieter vertrieben werden.
Bei einem Ticketkauf über einen externen Ticketanbieter können ergänzend die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des jeweiligen Ticketanbieters gelten.
2. Vertragsschluss und Ticketkauf
Mit Abschluss des Bestellvorgangs gibt der Kunde ein verbindliches Angebot zum Erwerb der ausgewählten Eintrittskarte bzw. Eintrittskarten ab.
Der Vertrag kommt mit der Bestätigung des Ticketkaufs bzw. der Bereitstellung oder Übersendung des Tickets zustande.
Der Kunde ist verpflichtet, bei der Bestellung vollständige und zutreffende Angaben zu machen.
Beim Erwerb über einen externen Ticketanbieter kann die technische Abwicklung des Ticketkaufs und der Zahlung über den jeweiligen Anbieter erfolgen. Ergänzend können dessen Vertrags-, Zahlungs- und Nutzungsbedingungen gelten.
3. Preise und Zahlung
Es gelten die zum Zeitpunkt des Ticketkaufs angegebenen Preise.
Je nach Vertriebsweg können zusätzliche Gebühren, insbesondere Vorverkaufs-, System-, Zahlungs- oder Bearbeitungsgebühren, anfallen. Diese werden dem Kunden vor Abschluss der Bestellung entsprechend den gesetzlichen Vorgaben angezeigt.
Die verfügbaren Zahlungsarten werden während des jeweiligen Bestellvorgangs angezeigt.
Ein Ticket berechtigt grundsätzlich erst nach vollständiger Bezahlung zum Eintritt.
4. Tickets und Zutrittsberechtigung
Jedes Ticket berechtigt – vorbehaltlich abweichender Angaben bei der jeweiligen Veranstaltung – zum einmaligen Eintritt zu der auf dem Ticket bezeichneten Veranstaltung.
Tickets dürfen nicht unbefugt vervielfältigt, manipuliert, verändert oder missbräuchlich verwendet werden.
Bei digitalen Tickets ist grundsätzlich das zuerst ordnungsgemäß am Einlass erfasste Ticket maßgeblich.
Wurde ein Ticket ohne Zustimmung vervielfältigt oder mehreren Personen zur Verfügung gestellt, besteht kein Anspruch auf Einlass weiterer Personen mit demselben Ticket.
Der gewerbliche oder gewinnorientierte Weiterverkauf von Tickets ohne vorherige Zustimmung der Eera Events UG ist untersagt.
5. Kein Widerrufsrecht bei Veranstaltungstickets
Soweit ein Ticket für eine Freizeitveranstaltung erworben wird, die an einem bestimmten Termin oder innerhalb eines bestimmten Zeitraums stattfindet, besteht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB grundsätzlich kein gesetzliches Widerrufsrecht.
Der Ticketkauf ist daher nach Vertragsschluss grundsätzlich verbindlich.
Ein Anspruch auf Rückgabe, Umtausch oder Erstattung besteht insbesondere nicht, wenn der Ticketinhaber aus persönlichen Gründen – beispielsweise wegen Krankheit, Urlaub, Terminüberschneidungen oder sonstiger Verhinderung – nicht an der Veranstaltung teilnehmen kann.
Gesetzliche Ansprüche des Kunden, insbesondere im Falle einer Absage oder einer rechtlich erheblichen Änderung der Veranstaltung, bleiben unberührt.
6. Absage, Verlegung und Änderungen von Veranstaltungen
Die Eera Events UG behält sich vor, Veranstaltungen aus wichtigem Grund abzusagen, zeitlich oder örtlich zu verlegen oder Änderungen am Veranstaltungsablauf vorzunehmen.
Bei vollständiger Absage einer Veranstaltung richten sich die Ansprüche der Ticketinhaber auf Erstattung nach den gesetzlichen Bestimmungen.
Wurde das Ticket über einen externen Ticketanbieter erworben, kann die Rückabwicklung über den jeweiligen Ticketanbieter erfolgen.
Bei einer Verlegung werden Ticketinhaber nach Möglichkeit über die beim Ticketkauf angegebenen Kontaktdaten, die Website, die Social-Media-Kanäle der jeweiligen Veranstaltung oder über den jeweiligen Ticketanbieter informiert.
Änderungen im Programm oder Ablauf sowie der Ausfall oder Austausch einzelner Künstler, DJs, Acts oder sonstiger Programmpunkte führen nicht automatisch zu einem Anspruch auf Rückgabe oder Erstattung des Tickets, sofern der Gesamtcharakter der Veranstaltung erhalten bleibt und die Änderung für den Besucher zumutbar ist.
Zwingende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.
7. Einlass, Alterskontrolle und Jugendschutz
Für sämtliche Veranstaltungen gelten die gesetzlichen Bestimmungen des Jugendschutzes.
Für einzelne Veranstaltungen können darüber hinaus besondere Alters-, Einlass- und Aufenthaltsbestimmungen gelten. Maßgeblich sind die für die jeweilige Veranstaltung bekannt gegebenen Bedingungen.
Am Einlass kann die Vorlage eines gültigen amtlichen Lichtbildausweises verlangt werden.
7.1 Besondere Regelungen für Besucher unter 18 Jahren
Für Veranstaltungen, deren offiziell angekündigtes Veranstaltungsende nach 22:00 Uhr liegt, gelten für sämtliche Besucher unter 18 Jahren ergänzend zu den gesetzlichen Jugendschutzbestimmungen besondere Einlass- und Aufenthaltsbedingungen.
Maßgeblich ist die offiziell angekündigte Dauer der jeweiligen Veranstaltung. Die Regelungen gelten daher auch dann, wenn ein minderjähriger Besucher beabsichtigt, die Veranstaltung bereits vor 22:00 Uhr zu verlassen.
Jeder Besucher unter 18 Jahren benötigt für den Besuch einer solchen Veranstaltung eine volljährige Begleitperson, die als erziehungsbeauftragte Person benannt wird.
Eine volljährige erziehungsbeauftragte Person darf im Rahmen der jeweiligen Veranstaltung nur für einen einzigen minderjährigen Besucher die Verantwortung übernehmen. Die gleichzeitige Beaufsichtigung mehrerer minderjähriger Besucher durch dieselbe erziehungsbeauftragte Person ist nicht zulässig.
7.2 Veranstaltungsbezogener Muttizettel / Erziehungsbeauftragung
Für die Erziehungsbeauftragung ist ausschließlich das von der Eera Events UG für die konkrete Veranstaltung bereitgestellte Formular („Muttizettel“ / Erziehungsbeauftragung) zu verwenden.
Das jeweils gültige Formular wird auf der Website bzw. Veranstaltungsseite der konkreten Veranstaltung zum Download bereitgestellt und ist dieser Veranstaltung zugeordnet.
Andere Muttizettel, allgemeine Vorlagen, selbst erstellte Erziehungsbeauftragungen oder Formulare anderer Veranstaltungen werden grundsätzlich nicht akzeptiert.
Das Formular muss vollständig und wahrheitsgemäß ausgefüllt sowie mit den erforderlichen Unterschriften versehen sein.
Die Eera Events UG bzw. das von ihr eingesetzte Einlass- oder Sicherheitspersonal kann die Vorlage geeigneter Nachweise und gültiger Lichtbildausweise der beteiligten Personen verlangen.
Bei fehlender, unvollständiger, fehlerhafter, unleserlicher oder nicht glaubhaft nachgewiesener Erziehungsbeauftragung kann der Einlass verweigert werden.
7.3 Pflichten der volljährigen Begleitperson
Die als erziehungsbeauftragte Person benannte Begleitperson muss volljährig sein und die Veranstaltung gemeinsam mit dem ihr zugeordneten minderjährigen Besucher besuchen.
Sie übernimmt während des Veranstaltungsbesuchs die ihr im Rahmen der Erziehungsbeauftragung übertragenen Aufsichtsaufgaben und hat insbesondere darauf zu achten, dass die gesetzlichen Jugendschutzbestimmungen sowie die Haus- und Veranstaltungsordnung eingehalten werden.
Die erziehungsbeauftragte Person muss ihrer Aufsichtspflicht während des gesamten Aufenthalts tatsächlich nachkommen können.
Die erziehungsbeauftragte Person darf die Veranstaltung nicht endgültig ohne den ihr zugeordneten minderjährigen Besucher verlassen.
Verlässt die erziehungsbeauftragte Person die Veranstaltung endgültig, muss auch der von ihr betreute minderjährige Besucher die Veranstaltung verlassen.
Der minderjährige Besucher ist dementsprechend grundsätzlich verpflichtet, die Veranstaltung gemeinsam mit seiner erziehungsbeauftragten Person zu verlassen.
Eine Übertragung der Erziehungsbeauftragung auf eine andere Person während der laufenden Veranstaltung ist nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Veranstalters bzw. des verantwortlichen Einlass- oder Sicherheitspersonals zulässig.
Bei einem Verstoß gegen diese Bestimmungen kann der weitere Aufenthalt des minderjährigen Besuchers sowie gegebenenfalls der Begleitperson auf der Veranstaltung untersagt werden.
Zwingende gesetzliche Bestimmungen, insbesondere die Vorschriften des Jugendschutzgesetzes, bleiben unberührt.
7.4 Allgemeine Einlassverweigerung
Der Besitz eines gültigen Tickets allein begründet keinen Anspruch auf Einlass, wenn gesetzliche Vorschriften, behördliche Vorgaben, Sicherheitsbestimmungen oder sonstige berechtigte Gründe dem Einlass entgegenstehen.
Personen kann insbesondere der Zutritt verweigert oder der weitere Aufenthalt auf der Veranstaltung untersagt werden, wenn sie
- erheblich alkoholisiert sind,
- erkennbar unter dem Einfluss illegaler Drogen stehen,
- aggressives, gewalttätiges, diskriminierendes oder gefährdendes Verhalten zeigen,
- andere Besucher, Künstler, Mitarbeiter oder sonstige Personen erheblich belästigen,
- gefährliche oder verbotene Gegenstände mitführen,
- gegen die Haus- oder Veranstaltungsordnung verstoßen oder
- berechtigten Anweisungen des Veranstaltungs-, Einlass- oder Sicherheitspersonals nicht Folge leisten.
Bei einer berechtigten Zutrittsverweigerung oder einem berechtigten Verweis aufgrund eines vom Besucher zu vertretenden Verhaltens besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Erstattung des Ticketpreises.
8. Hausrecht und Veranstaltungsordnung
Das Hausrecht wird durch die Eera Events UG, den jeweiligen Betreiber der Veranstaltungsstätte sowie deren jeweils beauftragtes Personal, insbesondere Sicherheits- und Einlasspersonal, ausgeübt.
Den berechtigten Anweisungen des Veranstaltungs-, Sicherheits- und Locationpersonals ist Folge zu leisten.
Gewalttätiges, bedrohliches, diskriminierendes, rassistisches, sexistisches, belästigendes oder sonst erheblich störendes Verhalten wird nicht geduldet und kann zum Ausschluss von der Veranstaltung führen.
Das Mitführen von Waffen, gefährlichen Gegenständen, nicht zugelassener Pyrotechnik oder sonstigen Gegenständen, von denen eine Gefahr für andere Personen oder die Veranstaltung ausgehen kann, ist untersagt.
Für einzelne Veranstaltungen oder Veranstaltungsorte können ergänzende Haus-, Sicherheits- und Einlassordnungen gelten.
9. Foto-, Video- und Tonaufnahmen durch den Veranstalter
Im Rahmen der Veranstaltungen können durch die Eera Events UG sowie durch von ihr beauftragte oder autorisierte Fotografen, Videografen, Medienvertreter und sonstige Dienstleister Foto-, Video- und gegebenenfalls Tonaufnahmen angefertigt werden.
Die Aufnahmen können insbesondere der Dokumentation und Berichterstattung über die Veranstaltung sowie der Öffentlichkeitsarbeit und Bewerbung der Eera Events UG, ihrer Marken, Veranstaltungsreihen und zukünftiger Veranstaltungen dienen.
Hierzu kann insbesondere eine Veröffentlichung auf den Websites und Social-Media-Kanälen des Veranstalters bzw. der jeweiligen Veranstaltung sowie in sonstigen Online- und Offline-Medien erfolgen.
Die Anfertigung und Verwendung der Aufnahmen erfolgt unter Beachtung der jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere der datenschutzrechtlichen Vorgaben und der Persönlichkeitsrechte der betroffenen Personen.
Soweit für bestimmte Aufnahmen eine Einwilligung erforderlich ist, insbesondere bei gezielten Einzel-, Portrait- oder vergleichbaren Aufnahmen, wird die erforderliche Einwilligung gesondert eingeholt.
Die Eera Events UG informiert Besucher in geeigneter Weise über Foto- und Videoaufnahmen auf der jeweiligen Veranstaltung.
Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten und zu den Rechten betroffener Personen ergeben sich aus der Datenschutzerklärung und gegebenenfalls aus ergänzenden Datenschutzhinweisen bei der jeweiligen Veranstaltung.
10. Foto-, Video- und Tonaufnahmen durch Besucher
Besucher dürfen grundsätzlich Foto- und Videoaufnahmen für private Zwecke anfertigen, soweit dadurch der Veranstaltungsablauf nicht beeinträchtigt wird und keine entgegenstehenden Vorgaben des Veranstalters, der Veranstaltungsstätte, der auftretenden Künstler oder sonstiger Rechteinhaber bestehen.
Die Persönlichkeitsrechte anderer Besucher und sonstiger Personen sind zu beachten.
Professionelle oder gewerbliche Foto-, Video- oder Tonaufnahmen sowie deren kommerzielle Nutzung oder Verwertung bedürfen der vorherigen Zustimmung der Eera Events UG und gegebenenfalls weiterer Rechteinhaber.
Der Veranstalter kann für einzelne Veranstaltungen weitergehende Aufnahmeverbote oder Beschränkungen festlegen.
11. Verhalten der Besucher
Jeder Besucher hat sich so zu verhalten, dass andere Besucher, Mitarbeiter, Künstler, Dienstleister und sonstige Beteiligte weder gefährdet noch unzumutbar belästigt oder beeinträchtigt werden.
Insbesondere werden Gewalt, Bedrohungen, sexuelle Belästigungen, Diskriminierungen und vorsätzliche Sachbeschädigungen nicht geduldet.
Besucher haften nach den gesetzlichen Vorschriften für Schäden, die sie schuldhaft verursachen.
12. Wechselnde Veranstaltungsorte
Die Eera Events UG führt Veranstaltungen an wechselnden Veranstaltungsorten durch.
Für einzelne Veranstaltungsstätten können daher zusätzliche Haus-, Sicherheits-, Garderoben-, Einlass- oder sonstige Nutzungsbedingungen gelten.
Soweit diese Bedingungen dem Besucher ordnungsgemäß bekannt gemacht werden, sind sie während des Aufenthalts in der jeweiligen Veranstaltungsstätte zu beachten.
Die jeweiligen Informationen zum Veranstaltungsort ergeben sich aus der Veranstaltungsbeschreibung, dem Ticket oder den sonstigen Informationen zur jeweiligen Veranstaltung.
13. Externe Ticketanbieter
Tickets für Veranstaltungen der Eera Events UG können sowohl unmittelbar über eigene Vertriebswege als auch über externe Ticketanbieter angeboten werden.
Bei einem Kauf über einen externen Ticketanbieter können für die Bestell-, Zahlungs- und technische Ticketabwicklung ergänzend die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Datenschutzbestimmungen des jeweiligen Anbieters gelten.
Für die Durchführung und den Besuch der Veranstaltung gelten unabhängig vom Vertriebsweg die hierfür anwendbaren Veranstaltungsbedingungen der Eera Events UG.
14. Haftung
Die Eera Events UG haftet unbeschränkt für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, sowie für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung – soweit gesetzlich zulässig – auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
Zwingende gesetzliche Haftungsvorschriften bleiben unberührt.
Für persönliche Gegenstände der Besucher übernimmt die Eera Events UG keine Verwahrungspflicht, sofern diese nicht ausdrücklich zur Verwahrung übernommen wurden.
Gesetzliche Haftungsansprüche bleiben unberührt.
15. Datenschutz
Die Eera Events UG verarbeitet personenbezogene Daten nach Maßgabe der geltenden Datenschutzbestimmungen.
Weitere Informationen über die Verarbeitung personenbezogener Daten, insbesondere beim Besuch der Website, beim Ticketkauf, bei der Kontaktaufnahme sowie im Zusammenhang mit Foto- und Videoaufnahmen auf Veranstaltungen, enthält die Datenschutzerklärung der Eera Events UG.
Bei einem Ticketkauf über einen externen Ticketanbieter gelten hinsichtlich der durch diesen Anbieter vorgenommenen Datenverarbeitungen zusätzlich dessen Datenschutzbestimmungen.
16. Marken- und Kennzeichenrechte
Die Bezeichnung „Rocki Feiert“ wurde von der Eera Events UG (haftungsbeschränkt) beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) als deutsche Wortmarke angemeldet.
Die Markenanmeldung wird unter dem Aktenzeichen 3020262074138 geführt.
Soweit Marken-, Kennzeichen-, Urheber- oder sonstige Schutzrechte bestehen, dürfen die Bezeichnung „Rocki Feiert“, dazugehörige Logos, Grafiken und sonstige geschäftliche Kennzeichen ohne vorherige Zustimmung des jeweiligen Rechteinhabers nicht zu gewerblichen oder werblichen Zwecken verwendet oder verwertet werden.
Gesetzlich zulässige Nutzungen bleiben hiervon unberührt.
17. Anwendbares Recht
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als hierdurch zwingende Verbraucherschutzvorschriften des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, nicht entzogen werden.
18. Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.
An die Stelle einer unwirksamen Bestimmung treten die einschlägigen gesetzlichen Regelungen.
Stand: August 2026
